Unsere Stellungnahme zu einer Ungeheuerlichkeit des BGHBundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 111/2005 Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ als solche nicht strafbarDer Bundesgerichtshof hat entschieden, daß im Gebrauch der unter Rechtsradikalen weit verbreiteten Losung „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ kein Verwenden von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen nach § 86 a StGB liegt. Diese Parole ist im Wortlaut von keiner dieser Organisationen gebraucht worden. Eine Bestrafung nach dieser Vorschrift könnte zwar auch dann erfolgen, wenn sie der Parole einer NS-Organisation zum Verwechseln ähnlich wäre. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof verneint. Eine hinreichende Ähnlichkeit ist weder mit der Originalparole der Waffen-SS („Meine/unsere Ehre heißt Treue“) noch mit der der Hitlerjugend („Blut und Ehre“) gegeben. Der Gebrauch einer Fantasieparole, die von NS-Organisationen nie verwendet worden ist und die nur den Anschein der Parole einer NS-Organisation hervorruft, fällt jedoch nicht unter diese Strafvorschrift. Diese Frage war von Polizei- und Sicherheitsbehörden unterschiedlich beantwortet worden. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte Anklage zum Landgericht Karlsruhe erhoben, um eine grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof herbeizuführen. Das Landgericht Karlsruhe hatte zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ist diese jedoch vom Oberlandesgericht Karlsruhe angeordnet worden. Die daraufhin erfolgte Verurteilung hat der Bundesgerichtshof aufgehoben. Da besondere Umstände, unter denen eine Verfolgung wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen nach § 86 StGB in Betracht kommt, nicht gegeben waren, hat er die Angeklagten freigesprochen. Urteil vom 28. Juli 2005 – 3 StR 60/05 Berlin, 1. 8. 2005 Stellungnahme des Vereins „Kämpfer und Freunde der Spanischen Republik 1936–1939 e. V.“ (KFSR) zum Urteil des BGH zur Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“Bei aller Empörung über dieses Urteil, die wir auf jeden Fall teilen, wen wundert diese Entscheidung noch. In einem Land, dessen ehemaliger Kanzler Angehörige der Waffen-SS auf dem Friedhof in Bitburg ehrte, in dem das höchste Gericht einen Neonaziaufmarsch gegen den Wiederaufbau einer von den Faschisten abgebrannten jüdischen Synagoge gestattet und in dem die Organisation, in der Opfer und Verfolgte des Faschismus organisiert sind, durch den Verfassungsschutz beobachtet wird, dürfte man sich über ein solches Urteil nicht wundern. Aber genau deswegen müssen wir, als Verein, in dem Menschen organisiert sind, die nach ihrem Kampf für das republikanische Spanien in Frankreich, Deutschland, der Sowjetunion und anderen Ländern weiter gegen den Faschismus kämpften, und der auch das Vermächtnis der republikanischen Spanienkämpfer weiter trägt, die von Angehörigen der Waffen-SS in KZ in vielen Fällen bis zum Tod misshandelt wurden, deutlich machen, wem der BGH hier für Ruhm und Ehre eine juristische Grundlage geliefert hat. Die Waffen-SS wurde in Nürnberg als „Verbrecherische Organisation“ eingestuft. Und dies nicht, weil dort pauschalisiert wurde, sondern weil zu diesem Zeitpunkt die Verbrechen der Waffen-SS offensichtlich noch klarer und deutlicher gesehen wurden als 60 Jahre später, obwohl zum damaligen Zeitpunkt noch nicht einmal alle bekannt waren. Die Orte Wormhoudt, Oradour-sur-Glane, Malmedy, Sant'Anna di Stazzema und Babi Jar stehen für viele weitere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die durch Einheiten der Waffen-SS begangen wurden. So wurden in Oradour-sur-Glane am 10. Juni 1944 durch Angehörige der Waffen-SS-Panzerdivision „Das Reich“ 642 Menschen, darunter auch 245 Frauen und 207 Kinder, erschossen oder mit ihren Häusern bei lebendigem Leibe verbrannt. Wenn solchen Einheiten und damit auch ihren Taten Ruhm und Ehre gebührt, werden wir wohl auch noch erleben müssen, dass auch andere Organisationen, die in Nürnberg vor 60 Jahren im Namen der Menschlichkeit als „verbrecherisch“ verurteilt wurden, durch Urteile heutiger Gerichte rehabilitiert werden. Das wäre doch ein diskussionwürdiger Beitrag der deutschen Justiz anlässlich des 60. Jahrestages der Nürnberger Prozesse in diesem Jahr. Harald Wittstock Die Stellungnahme von Spanienkämpfer Kurt Goldstein kann hier nachgelesen werden: junge Welt vom 30./31. Juli 2005. |
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